Der Umgang mit radioaktiven
Stoffen und der
Betrieb von Anlagen zur Erzeugung ionisie-
render Strahlen erfordert Maßnahmen zum
Schutz von Mensch und Umwelt. Daher ist es
notwendig:
die jeweilige radiologische Situationen
zu bewerten,
technische, technologische, organisatorische
und personenbezogene Strahlenschutz-
maßnahmen abzuleiten,
radioaktive Abfälle entsprechend gesetzli-
cher Vorschriften zu erfassen,
zu behandeln,
zwischenzulagern, zu konditionieren,
zu
transportieren und zu entsorgen
das eingesetzte strahlenexponierte Personal
personendosimetrisch zu überwachen.
|
|
Bis auf Ausnahmen bedürfen der Umgang mit radioaktiven Stoffen
und der Betrieb von Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlen
nach Strahlenschutz- und Röntgenverordnung einer Genehmigung
durch die zuständigen Behörden.
|