Der Umgang mit radioaktiven Stoffen und der
Betrieb von Anlagen zur Erzeugung ionisie-
render Strahlen erfordert Maßnahmen zum
Schutz von Mensch und Umwelt. Daher ist es
notwendig:

• die jeweilige radiologische Situationen
zu bewerten,
• technische, technologische, organisatorische
und personenbezogene Strahlenschutz-
maßnahmen abzuleiten,
• radioaktive Abfälle entsprechend gesetzli-
cher Vorschriften zu erfassen, zu behandeln,
zwischenzulagern, zu konditionieren, zu
transportieren und zu entsorgen
• das eingesetzte strahlenexponierte Personal
personendosimetrisch zu überwachen.
 

Bis auf Ausnahmen bedürfen der Umgang mit radioaktiven Stoffen und der Betrieb von Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlen nach Strahlenschutz- und Röntgenverordnung einer Genehmigung durch die zuständigen Behörden.